Wer nicht mehr in der Lage ist, sein Haus zu verlassen, kann eine Domizilbehandlung beanspruchen.
Die Vergütung der Domizilbehandlung kann auf drei Arten erfolgen
- im Rahmen der Obligatorischen Krankengrundversicherung: Voraussetzung dazu ist eine Physiotherapieverordnung vom behandelnden Arzt
- im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung (Komplementärtherapie): bitte sich vorher bei der Krankenkasse bezüglich Kostenbeteiligung erkundigen (ärztliche Verordnung meist nicht nötig)
- als Selbstzahler mit dem Tarif: 65.- pro 30 Minuten (Verordnung nicht nötig)
Für die Domizilbehandlungen sind Michèle Lymann und Franziska Krygowski zuständig.