Wer nicht mehr in der Lage ist, sein Haus zu verlassen, kann eine Domizilbehandlung beanspruchen.

Die Vergütung der Domizilbehandlung kann auf drei Arten erfolgen

  • im Rahmen der Obligatorischen Krankengrundversicherung: Voraussetzung dazu ist eine Physiotherapieverordnung vom behandelnden Arzt
  • im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung (Komplementärtherapie): bitte sich vorher bei der Krankenkasse bezüglich Kostenbeteiligung erkundigen (ärztliche Verordnung meist nicht nötig)
  • als Selbstzahler mit dem Tarif: 65.- pro 30 Minuten (Verordnung nicht nötig)

Für die Domizilbehandlungen sind Michèle Lymann und Franziska Krygowski zuständig.

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